Wie viele Stunden passen in deinen Minijob?
Plane zwölf gleiche Monate mit deinem Brutto-Stundenlohn. Regelmäßig erwartete Sonderzahlungen reservieren wir zuerst im Jahresbudget. Das Ergebnis wird auf volle Minuten abgerundet; es ist eine Brutto-Planung ohne Nettoberechnung.
Diese Werte stehen bereits fest
Die Monatsgrenzen sind im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Jahresbudget in dieser Tabelle ist unsere Rechnung aus zwölf Monatsgrenzen. Für eine Beschäftigung während eines kürzeren Zeitraums darfst du diesen Jahresbetrag nicht einfach vollständig verplanen.
| Zeitraum | Monatsgrenze | Jahresbudget | Allgemeiner Mindestlohn |
|---|---|---|---|
| Ab 1. Januar 2026 | 603 Euro | 7.236 Euro | 13,90 Euro pro Stunde |
| Ab 1. Januar 2027 | 633 Euro | 7.596 Euro | 14,60 Euro pro Stunde |
Warum 30 Euro mehr Grenze kaum mehr Mindestlohn-Stunden ergeben
Teile das laufende Monatsbudget durch deinen Stundenlohn. Ohne Extras ergeben sich am allgemeinen Mindestlohn 2026 höchstens 43 Stunden und 22 volle Minuten pro Monat; 2027 sind es 43 Stunden und 21 Minuten. Die höhere Grenze wird weitgehend durch den höheren Stundenlohn ausgeglichen.
Bei einem freiwillig höheren Stundenlohn von 15 Euro sind es 2026 40 Stunden und 12 Minuten, 2027 42 Stunden und 12 Minuten. Dieselbe Monatsgrenze kann also sehr unterschiedliche Arbeitszeiten finanzieren. Nutze deinen vereinbarten Brutto-Stundenlohn; der gesetzliche Mindestlohn ist keine Vorgabe, einen höheren Vertragslohn abzusenken.
Der Planer rundet auf volle Minuten ab. Bei 14,60 Euro und 43 Stunden 21 Minuten entstehen rechnerisch 632,91 Euro Monatsbrutto. Aufgerundete 43,36 Dezimalstunden ergäben dagegen 633,06 Euro und lägen bereits über dem Monatsbudget. Eine gerundete Stundenanzeige darf die Grenzprüfung nicht ersetzen.
Sonderzahlungen brauchen Platz im selben Budget
Vorhersehbare Sonderzahlungen werden bei der Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts mitbetrachtet. In unserem vereinfachten Planungsfall erhalten alle zwölf Monate dieselben laufenden Stunden. Erwartetes Weihnachts- oder Urlaubsgeld ziehst du deshalb zuerst vom Jahresbudget ab und verteilst den Rest auf zwölf Monate.
Beispiel 2027: 600 Euro erwartetes Weihnachtsgeld lassen bei einem Jahresbudget von 7.596 Euro noch 6.996 Euro für den laufenden Lohn. Das sind 583 Euro monatliches Budget. Bei 14,60 Euro Stundenlohn passen 39 Stunden und 55 volle Minuten pro Monat hinein; der gerundete laufende Monatslohn beträgt 582,78 Euro. Zwölf Monate plus Weihnachtsgeld ergeben 7.593,36 Euro.
Der Planer reserviert das monatliche Budget auf volle Cent nach unten. Anschließend ermittelt er ganze Minuten und rundet den daraus berechneten Monatslohn kaufmännisch auf Cent. Der ausgewiesene verbleibende Betrag ist ein Rechenrest im Modell und keine pauschale Erlaubnis für zusätzliche Zahlungen.
Was die Stundenplanung nicht entscheidet
- Minijob ist eine Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses. Ein Stundenbudget entscheidet weder über mehrere gleichzeitig ausgeübte Jobs noch über die Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung.
- Die Rechnung verwendet zwölf gleiche Monate. Wechselnde Monatsentgelte, Beginn oder Ende im laufenden Jahr und unvorhersehbare Überschreitungen brauchen eine eigene Beurteilung. Nutze den Rechenrest nicht als Ersatz für diese Prüfung.
- Alle Beträge sind brutto. Rentenversicherungsstatus und Besteuerung können die Auszahlung verändern. Aus der 633-Euro-Grenze folgt keine garantierte Auszahlung von 633 Euro.
- Der Stundenplaner setzt mindestens den allgemeinen Mindestlohn voraus. Gesetzliche Ausnahmen und höhere branchenspezifische oder vertragliche Lohnuntergrenzen werden nicht ermittelt.