Aktuelles zu Gehalt und Abgaben

Minijob 2027: 633 Euro und dein Stundenbudget

Ab 1. Januar 2027 beträgt die amtlich bekannt gemachte Minijob-Grenze 633 Euro im Monat. Der allgemeine Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro. Hier planst du passende Stunden einschließlich erwarteter Sonderzahlungen mit bestätigten Bruttowerten.

Inhalt dieser Seite
  1. Diese Werte stehen bereits fest
  2. Warum 30 Euro mehr Grenze kaum mehr Mindestlohn-Stunden ergeben
  3. Sonderzahlungen brauchen Platz im selben Budget
  4. Was die Stundenplanung nicht entscheidet
Bestätigte Grenzen 2026 und 2027

Wie viele Stunden passen in deinen Minijob?

Plane zwölf gleiche Monate mit deinem Brutto-Stundenlohn. Regelmäßig erwartete Sonderzahlungen reservieren wir zuerst im Jahresbudget. Das Ergebnis wird auf volle Minuten abgerundet; es ist eine Brutto-Planung ohne Nettoberechnung.

Zum Beispiel vertragliches Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Nicht den Monatsbetrag eintragen.
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Diese Werte stehen bereits fest

Die Monatsgrenzen sind im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Jahresbudget in dieser Tabelle ist unsere Rechnung aus zwölf Monatsgrenzen. Für eine Beschäftigung während eines kürzeren Zeitraums darfst du diesen Jahresbetrag nicht einfach vollständig verplanen.

Bestätigte Werte; Jahresbudget bei zwölf gleichen Beschäftigungsmonaten
ZeitraumMonatsgrenzeJahresbudgetAllgemeiner Mindestlohn
Ab 1. Januar 2026603 Euro7.236 Euro13,90 Euro pro Stunde
Ab 1. Januar 2027633 Euro7.596 Euro14,60 Euro pro Stunde

Warum 30 Euro mehr Grenze kaum mehr Mindestlohn-Stunden ergeben

Teile das laufende Monatsbudget durch deinen Stundenlohn. Ohne Extras ergeben sich am allgemeinen Mindestlohn 2026 höchstens 43 Stunden und 22 volle Minuten pro Monat; 2027 sind es 43 Stunden und 21 Minuten. Die höhere Grenze wird weitgehend durch den höheren Stundenlohn ausgeglichen.

Bei einem freiwillig höheren Stundenlohn von 15 Euro sind es 2026 40 Stunden und 12 Minuten, 2027 42 Stunden und 12 Minuten. Dieselbe Monatsgrenze kann also sehr unterschiedliche Arbeitszeiten finanzieren. Nutze deinen vereinbarten Brutto-Stundenlohn; der gesetzliche Mindestlohn ist keine Vorgabe, einen höheren Vertragslohn abzusenken.

Der Planer rundet auf volle Minuten ab. Bei 14,60 Euro und 43 Stunden 21 Minuten entstehen rechnerisch 632,91 Euro Monatsbrutto. Aufgerundete 43,36 Dezimalstunden ergäben dagegen 633,06 Euro und lägen bereits über dem Monatsbudget. Eine gerundete Stundenanzeige darf die Grenzprüfung nicht ersetzen.

Sonderzahlungen brauchen Platz im selben Budget

Vorhersehbare Sonderzahlungen werden bei der Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts mitbetrachtet. In unserem vereinfachten Planungsfall erhalten alle zwölf Monate dieselben laufenden Stunden. Erwartetes Weihnachts- oder Urlaubsgeld ziehst du deshalb zuerst vom Jahresbudget ab und verteilst den Rest auf zwölf Monate.

Beispiel 2027: 600 Euro erwartetes Weihnachtsgeld lassen bei einem Jahresbudget von 7.596 Euro noch 6.996 Euro für den laufenden Lohn. Das sind 583 Euro monatliches Budget. Bei 14,60 Euro Stundenlohn passen 39 Stunden und 55 volle Minuten pro Monat hinein; der gerundete laufende Monatslohn beträgt 582,78 Euro. Zwölf Monate plus Weihnachtsgeld ergeben 7.593,36 Euro.

Der Planer reserviert das monatliche Budget auf volle Cent nach unten. Anschließend ermittelt er ganze Minuten und rundet den daraus berechneten Monatslohn kaufmännisch auf Cent. Der ausgewiesene verbleibende Betrag ist ein Rechenrest im Modell und keine pauschale Erlaubnis für zusätzliche Zahlungen.

Was die Stundenplanung nicht entscheidet

  • Minijob ist eine Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses. Ein Stundenbudget entscheidet weder über mehrere gleichzeitig ausgeübte Jobs noch über die Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung.
  • Die Rechnung verwendet zwölf gleiche Monate. Wechselnde Monatsentgelte, Beginn oder Ende im laufenden Jahr und unvorhersehbare Überschreitungen brauchen eine eigene Beurteilung. Nutze den Rechenrest nicht als Ersatz für diese Prüfung.
  • Alle Beträge sind brutto. Rentenversicherungsstatus und Besteuerung können die Auszahlung verändern. Aus der 633-Euro-Grenze folgt keine garantierte Auszahlung von 633 Euro.
  • Der Stundenplaner setzt mindestens den allgemeinen Mindestlohn voraus. Gesetzliche Ausnahmen und höhere branchenspezifische oder vertragliche Lohnuntergrenzen werden nicht ermittelt.

Autor: Jaime Castillo

Prüfumfang: Betreiber-Eigenprüfung; keine externe Fachprüfung ausgewiesen.

Stand: · Nächste Prüfung: (bei geändertem Gesetzgebungsstand, spätestens am angegebenen Prüftermin)

Prüfstatus: NettoAtlas Redaktion: Quellenabgleich und eigene Planungsbeispiele

Nachweisgrundlage: Bundesanzeiger-Bekanntmachung vom 20. November 2025, BMAS-Mindestlohninformation und § 8 SGB IV; eigene Brutto-Planung mit Cent- und Minutengrenzen, kein 2027-Netto.