Der Regelstand am 26. Oktober 2026
| Bereich | Stand | Bedeutung für dich |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn | Bestätigt: 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 | Stundenlohn und Vertrag prüfen; individuelle Ausnahmen und höhere Branchenlöhne bleiben gesondert zu beurteilen. |
| Minijob-Grenze | Bestätigt: 633 Euro monatlich ab 1. Januar 2027 | Bei zwölf Monaten ergibt das 7.596 Euro als jährlichen Planungsrahmen. |
| Einkommensteuerreform | Gesetzentwurf; Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 | Vorgesehene Entlastungen noch nicht als garantiertes Monatsnetto einplanen. |
| Sozialversicherungs-Rechengrößen | Verordnungsentwurf | Neue Bemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen sind noch keine endgültige Abrechnungsvorgabe. |
Was die Steuerpläne aussagen und was daraus nicht folgt
Der Regierungsentwurf sieht für 2027 unter anderem einen Grundfreibetrag von 12.564 Euro, Kinderfreibeträge von 10.056 Euro und 267 Euro Kindergeld je Kind und Monat vor. Das sind geplante Werte. Den Titel einer Regierungsmitteilung mit dem Wort „beschlossen“ solltest du zusammen mit ihrem Inhalt lesen: Beschlossen wurde im Kabinett der Entwurf.
Ein höherer Grundfreibetrag ist kein zusätzlicher monatlicher Auszahlungsbetrag. Er gehört zur Berechnung der Einkommensteuer. Dein Lohnsteuerabzug hängt außerdem vom gesamten Tarif und deinen Merkmalen ab; Sozialbeiträge werden separat berechnet. Kindergeld ist ebenfalls kein Bestandteil des normalen Nettolohns auf deiner Abrechnung.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat eine öffentliche Anhörung zum Entwurf 21/8235 für den 4. November 2026 angekündigt. Dieser kommende Beratungstermin ist vom Datum eines späteren Gesetzes und dessen möglichem Inkrafttreten zu unterscheiden.
Welche Entscheidung du schon vorbereiten kannst
- Minijob: Vergleiche den Stundenlohn ab Januar mit den geplanten Stunden. Reserviere regelmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Budget, statt nur den laufenden Monatslohn anzusehen.
- Regulärer Job: Notiere Brutto, Steuerklasse, Krankenkasse, Kindermerkmale und laufende Extras. Nutze eine aktuelle Abrechnung als Ausgangspunkt; übertrage einen Entwurfswert nicht isoliert in eine Rechnung mit alten Restparametern.
- Gehaltsverhandlung: Trenne das angebotene Brutto von erwarteten gesetzlichen Entlastungen. Eine vom Gesetzgeber geplante Änderung ist kein Bestandteil der Zusage deines Arbeitgebers.
- Versicherungsentscheidung: Prüfe, ob es um die Beitragsbemessungsgrenze oder um die Jahresarbeitsentgeltgrenze geht. Beide Werte beantworten verschiedene Fragen.
Wann eine 2027-Nettoberechnung belastbar wird
Für eine vollständige Gehaltsberechnung reicht eine einzelne veröffentlichte Tabelle nicht. Steuertarif, amtliche Lohnsteuerberechnung, Sozialversicherungswerte und die persönlichen Eingaben müssen zusammenpassen. Bei NettoAtlas erhält ein neues Rechnerjahr deshalb erst nach Übernahme und Prüfung der zugehörigen Regeln eine Freigabe.
Dieser Beitrag bietet einen datierten Überblick. Er schaltet kein Rechnerjahr 2027 frei. Die verfügbare Jahresauswahl und der Regelstand im Rechner zeigen dir, wofür eine Nettoberechnung tatsächlich angeboten wird. Die Minijob-Stundenplanung daneben verwendet nur die bereits bestätigten Bruttogrenzen und Mindestlöhne.