Wissen

Minijob 2026 verständlich erklärt

Seit 1. Januar 2026 liegt die dynamische Minijob-Grenze bei regelmäßig 603 Euro im Monat. Die Einordnung richtet sich nach dem voraussichtlichen regelmäßigen Verdienst und nicht nur nach einer einzelnen Abrechnung.

Inhalt dieser Seite
  1. Grenzen 2026
  2. Abgaben des Beschäftigten
  3. Mehrere Jobs und Sonderfälle
  4. Prognosebeispiel mit geplanter Einmalzahlung
  5. Vor der Nettoberechnung bestätigen
Orientierungskarte Wissen
Die Seite folgt diesem Prüfweg und kennzeichnet ausdrücklich, wenn ein Einzelfall davon abweicht.

Grenzen 2026

Bei zwölf Monaten Beschäftigung entspricht die regelmäßige Grenze 7.236 Euro im Jahr. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,9 Euro je Stunde; dadurch ändert sich auch die dynamische Verdienstgrenze.

Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten wird nach eigenen Regeln beurteilt. Es macht aus dem Betrag von 7.236 Euro keinen universellen absoluten Jahreshöchstwert. Planbare Einmalzahlungen müssen dagegen bei der Prognose berücksichtigt werden.

Abgaben des Beschäftigten

Im gewerblichen Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer trägt regelmäßig die Differenz zwischen dem vollen Beitrag und dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag und kann unter Voraussetzungen die Befreiung beantragen. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden im typischen Minijob nicht als Arbeitnehmeranteile vom Entgelt abgezogen.

Die Besteuerung kann pauschal oder nach individuellen Lohnsteuermerkmalen erfolgen. Der Rechner muss daher die tatsächlich vereinbarte steuerliche Behandlung abfragen.

Mehrere Jobs und Sonderfälle

Mehrere Minijobs oder die Kombination mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung können zusammengerechnet werden. Auszubildende, kurzfristige Beschäftigungen und Privathaushalte folgen teilweise anderen Verträgen. Der NettoAtlas-Minijobrechner unterstützt nur den ausdrücklich beschriebenen gewerblichen Standardfall und weist andere Konstellationen zurück.

Prognosebeispiel mit geplanter Einmalzahlung

Die geplante Zahlung gehört bereits in die Prognose. Der Fall liegt damit nicht einfach deshalb innerhalb des Minijobs, weil jeder normale Monat 603,00 Euro beträgt. Arbeitgeber müssen die Einordnung vorab anhand des voraussichtlichen regelmäßigen Entgelts vornehmen.

Regelmäßigen Jahresverdienst vor Beschäftigungsbeginn prüfen
BestandteilBerechnungJahreswert
Monatsentgelt603,00 € × 127.236 €
Vertraglich zugesagtes Urlaubsgeldplanbar+240,00 €
Prognosevorhersehbare Zahlungen zusammen7.476,00 €

Vor der Nettoberechnung bestätigen

  • Besteht noch ein Hauptjob oder ein weiterer Minijob?
  • Sind Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bereits vertraglich vorhersehbar?
  • Gilt Rentenversicherungspflicht oder liegt eine wirksame Befreiung vor?
  • Verwendet der Arbeitgeber Pauschsteuer oder individuelle ELStAM?
  • Handelt es sich wirklich um einen gewerblichen Minijob und nicht um Privathaushalt oder kurzfristige Beschäftigung?

Autor: Jaime Castillo

Prüfumfang: Betreiber-Eigenprüfung; keine externe Fachprüfung ausgewiesen.

Stand: · Nächste Prüfung: (vor jeder materiellen Regeländerung, spätestens 2027-01-01)

Prüfstatus: Betreiber-Eigenprüfung anhand versionierter Primärquellen und Rechentests; keine externe Fachprüfung ausgewiesen

Nachweisgrundlage: Der öffentliche Minijob-Grenzfall belegt Verdienstgrenze, Rentenversicherungsanteil und Pauschsteuervertrag.

Öffentliche Referenzfälle: NA26-MINI-001