Kurzarbeitergeld
Die Leistung basiert auf pauschalierten Nettoentgelten aus Soll und Ist. Dieses pauschalierte Ist-Netto ist nicht dein tatsächlicher Kurzlohn. Der Leistungssatz muss für deinen Fall feststehen.
Schätze deine KUG-Leistung. Für unterstützte Beschäftigungen siehst du zusätzlich den tatsächlichen Kurzlohn und die monatliche Gesamtzahlung.
Von Jaime Castillo · Stand · Technische Selbstprüfung, keine amtliche Leistungsentscheidung
Berechne die KUG-Leistung und bei einem unterstützten Beschäftigungsfall auch deinen tatsächlichen Kurzlohn und die monatliche Gesamtzahlung. Die Rechnung beginnt erst beim Klick; deine Angaben bleiben im Browser.
Die tatsächliche Gesamtzahlung ist auf einen vollen Monat 2026 mit bestätigter regulärer Beschäftigung, GKV-Pflichtmitgliedschaft und allgemeiner RV-/AV-Pflicht ohne Rentenbezug begrenzt. Nach der Regelaltersgrenze gelten andere Versicherungsregeln.
Noch nicht enthalten sind ursprüngliche Mini-/Midijobs, PKV oder freiwillige GKV, Arbeitgeberkosten, weitere Jobs/Nebeneinkünfte, Einmalzahlungen, Aufstockungen, Sachbezüge, bAV sowie Feiertags-, Krankheits-, Teilmonats- und Korrekturfälle. Saison-/Transfer-KUG, Auszubildenden-Geringverdiener und grenzüberschreitende Steuerfälle benötigen eigene Regeln.
Monatsbrutto und KUG-Schätzung bestätigen weder einen Leistungsanspruch noch die Einhaltung des Stundenmindestlohns. Eine Jahreshochrechnung wird nicht erstellt.
Amtliche Informationen: Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld · BMF: Lohnsteuer 2026. Der BMF-Rechner prüft Steuern, kein vollständiges individuelles Netto.
Die Leistung basiert auf pauschalierten Nettoentgelten aus Soll und Ist. Dieses pauschalierte Ist-Netto ist nicht dein tatsächlicher Kurzlohn. Der Leistungssatz muss für deinen Fall feststehen.
Der unterstützte Fall berücksichtigt deine persönlichen Steuer- und Beitragsmerkmale für die Restarbeit. Deine reguläre Beschäftigungseinstufung wird separat angegeben, auch wenn das verminderte Monatsbrutto sehr niedrig ist.
Nur wenn beide Bestandteile vollständig berechnet werden können, wird der tatsächliche Kurzlohn mit der KUG-Leistung addiert. Arbeitgeberbeiträge aus fiktivem Entgelt sind kein Arbeitnehmerabzug.
Der erste Gesamtzahlungsfall gilt für einen vollen Kalendermonat, bestätigte reguläre Beschäftigung oberhalb des Übergangsbereichs und Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung ohne Altersrente. Reduzierter Barlohn, Steuerbrutto und SV-Brutto müssen übereinstimmen. Ursprüngliche Minijobs oder Midijobs, private oder freiwillige Krankenversicherung, mehrere Beschäftigungen, Sachbezüge, Zuschüsse, Einmalzahlungen, Korrekturen und besondere Ersatzleistungen sind nicht Bestandteil dieser Gesamtzahlungsrechnung.
Das Tabellenverfahren verwendet die veröffentlichten Leistungssätze; das maschinelle Verfahren berechnet die gerundete Nettoentgeltdifferenz. Centabweichungen zwischen den Verfahren sind möglich. Ein bestätigter Faktor für Klasse IV wird nur im maschinellen Verfahren verarbeitet.
KUG ist steuerfrei und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das kann die spätere Jahressteuer beeinflussen. Dieser Rechner entscheidet nicht über den Anspruch und ermittelt weder die endgültige Jahressteuer noch eine Nachzahlung. Ein Monatswert wird nicht pauschal auf ein Jahr hochgerechnet.
Für eine reguläre Abrechnung ohne Kurzarbeit nutze den Brutto-Netto-Rechner. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert Voraussetzungen und Verfahren.