Satz und Aufteilung 2026
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen bei gewöhnlichen Beschäftigten grundsätzlich jeweils die Hälfte des allgemeinen Satzes und des Zusatzbeitrags.
Das Bundesgesundheitsministerium hat für 2026 einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent bekanntgegeben. Dieser Wert gilt für bestimmte gesetzlich definierte Gruppen und dient sonst nur als Orientierung. Viele Kassen verlangen einen anderen Satz; geben Sie im Rechner daher den tatsächlichen Wert an.
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
2026 werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung höchstens aus 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich berechnet. Oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze erhöht zusätzliches Arbeitsentgelt den GKV-Beitrag aus diesem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht weiter.
Zusatzbeitrag ist nicht gleich Versicherungsvergleich
Der Beitragssatz allein sagt nichts über Zusatzleistungen, Service, Bonusprogramme oder die Eignung einer Krankenkasse aus. NettoAtlas berechnet den rechnerischen Lohneffekt eines eingegebenen Satzes und gibt keine Versicherungs- oder Wechselberatung.
Rechenbeispiel: 0,4 Prozentpunkte Unterschied
Die 0,4 Prozentpunkte Differenz im Kassensatz treffen den Arbeitnehmer im gewöhnlichen Fall nur zur Hälfte. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird die Differenz nicht aus dem vollständigen Brutto, sondern höchstens aus der gedeckelten Beitragsbasis berechnet.
| Zusatzbeitrag | Arbeitnehmer-Gesamtsatz | Arbeitnehmerbeitrag |
|---|---|---|
| 2,50 % | 7,30 % + 1,25 % = 8,55 % | 342,00 € |
| 2,90 % | 7,30 % + 1,45 % = 8,75 % | 350,00 € |
| Differenz | +0,20 Prozentpunkte beim Arbeitnehmer | +8,00 € pro Monat |
Welchen Wert Sie in den Rechner eintragen
- Verwenden Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse für den konkreten Abrechnungsmonat.
- Übernehmen Sie nicht den gesamten GKV-Beitragssatz; das Feld erwartet nur den Zusatzbeitrag.
- Nutzen Sie den amtlichen Durchschnitt nur als sichtbar gekennzeichnete Annahme, wenn der Kassensatz noch nicht bekannt ist.
- Bei einem Kassenwechsel trennen Sie Monate mit altem und neuem Satz.