Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft · 2026

Steuerklassenrechner für Paare

Vergleiche III/V, V/III, IV/IV und deinen amtlichen Faktor. Du siehst den monatlichen Abzug für beide Gehälter, keine endgültige Jahressteuer.

Von Jaime Castillo · Stand · Selbstprüfung des Betreibers

Zwei Gehälter · ein Vergleich

Wie verteilt sich der monatliche Abzug?

III/V, V/III und IV/IV nebeneinander. Mit eurem gültigen amtlichen Faktor zusätzlich IV/IV mit Faktor. Alle Eingaben bleiben im Browser; keine Speicherung.

Angaben für den Steuerklassenvergleich
Person A
EUR
%

Gesetzliche Versicherung. 2,90 % ist der Durchschnitt 2026; bitte den tatsächlichen Kassensatz prüfen.

Sonderfälle bei Kranken- und PflegeversicherungOhne Krankengeldanspruch oder mit bestätigter Pflege-Ausnahme
Eine Ausnahme ersetzt nicht die Elterneigenschaft. „Vor 1940“ wird gegen den Geburtsmonat geprüft.
ELStAM aus Bescheid (optional)

Vorgabe: alle Korrekturen 0. Trage abweichende Werte für jede Klasse ausdrücklich ein. Kinderfreibeträge werden nicht aus der Zahl der Kinder abgeleitet oder zwischen Klassen kopiert. Bei ungeprüften Werten sind die Ergebnisse lediglich Szenarien.

Person A · Klasse III
Wirkt beim Lohnsteuerabzug auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer selbst.
EUR
EUR
Person A · Klasse IV
Wirkt beim Lohnsteuerabzug auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer selbst.
EUR
EUR
Person A · Klasse V

Klasse V berücksichtigt keine Kinderfreibeträge. Hier gilt dafür 0.

EUR
EUR
Person B
EUR
%

Gesetzliche Versicherung. 2,90 % ist der Durchschnitt 2026; bitte den tatsächlichen Kassensatz prüfen.

Sonderfälle bei Kranken- und PflegeversicherungOhne Krankengeldanspruch oder mit bestätigter Pflege-Ausnahme
Eine Ausnahme ersetzt nicht die Elterneigenschaft. „Vor 1940“ wird gegen den Geburtsmonat geprüft.
ELStAM aus Bescheid (optional)

Vorgabe: alle Korrekturen 0. Trage abweichende Werte für jede Klasse ausdrücklich ein. Kinderfreibeträge werden nicht aus der Zahl der Kinder abgeleitet oder zwischen Klassen kopiert. Bei ungeprüften Werten sind die Ergebnisse lediglich Szenarien.

Person B · Klasse III
Wirkt beim Lohnsteuerabzug auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer selbst.
EUR
EUR
Person B · Klasse IV
Wirkt beim Lohnsteuerabzug auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer selbst.
EUR
EUR
Person B · Klasse V

Klasse V berücksichtigt keine Kinderfreibeträge. Hier gilt dafür 0.

EUR
EUR
IV/IV mit amtlichem Faktor ergänzen (optional)
Genau drei Nachkommastellen; größer als 0 und kleiner als 1. NettoAtlas berechnet oder schätzt diesen amtlichen Faktor nicht.

Bei einer Änderung verschwindet das vorherige Ergebnis. Die Rechnung startet erst beim Vergleichen.

Website-Version und Standardjahr prüfen
Produkt
1.7.0
Rechenkern
2.1.0
Standardjahr
2026

Für deine Berechnung gelten das gewählte Jahr und die Versionsangaben im Ergebnis und Beleg. Der gewöhnliche Rechner startet mit Regeln für 2026.

Vor dem Vergleich

Ein Monatsvergleich für einen klaren Beschäftigungsfall

Beide Personen beziehen regelmäßigen Arbeitslohn im selben Bundesland. Jede Kombination wird als zwei eigenständige Lohnabrechnungen mit dem NettoAtlas-Motor berechnet und danach addiert.

Persönliche Angaben bleiben getrennt

Brutto, Geburtsmonat, Geburtstag am Monatsersten, Zusatzbeitrag, Kirchensteuer und Pflegeversicherungsmerkmale gelten jeweils für A und B. Bei der Steuerklasse steht A immer vor B: III/V bedeutet III für A und V für B.

Elternstatus für die Pflegeversicherung ersetzt keine steuerlichen Kinderfreibeträge. Letztere werden separat je Person und Klasse eingetragen.

ELStAM ausdrücklich ergänzen

Die optionalen Felder beginnen mit 0. Kinderfreibeträge, jährlicher Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag werden für III, IV und V getrennt angegeben. Übernimm gültige Werte aus den jeweiligen Abzugsmerkmalen; ungeprüfte Angaben sind Annahmen für ein Szenario.

Klasse V berücksichtigt keine Kinderfreibeträge. Beim Faktor werden Freibeträge nicht nochmals zusätzlich abgezogen; für diese Variante gibt es eigene Eingaben.

Grenzen vor einer Entscheidung prüfen

Unterstützt sind vollständige Monate mit regulären Beschäftigungen über 2.000 € und gesetzlicher Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. PKV, Minijob/Midijob, Mehrfachjobs, Rente/Aktivrente, bAV, Firmenwagen und Sonderzahlungen gehören in andere Berechnungen.

Besonderes Kirchgeld, unterschiedliche Konfessionen und andere Kirchensteuer-Sonderfälle werden hier nicht angenähert. Unvollständige oder nicht unterstützte Fälle erhalten kein Vergleichsergebnis.

Ergebnis richtig lesen

Der Abzug ändert sich, die endgültige Steuer steht noch nicht fest

Die Steuerklasse steuert den laufenden Abzug vom Arbeitslohn. Ein höheres gemeinsames Monatsnetto bedeutet zunächst, dass weniger einbehalten wurde. Daraus folgt weder eine geringere endgültige Einkommensteuer noch eine garantierte Erstattung. Eine spätere Nachzahlung ist möglich. Die Anrechnung des Steuerabzugs und eine mögliche Abschlusszahlung oder Erstattung regelt § 36 EStG.

Wenn beide Arbeitslohn beziehen und bei der Zusammenveranlagung eine Person zeitweise nach V besteuert wurde oder IV mit Faktor eingetragen war, greift der entsprechende Pflichtveranlagungsfall nach § 46 Absatz 2 Nummer 3a EStG. Auch IV/IV ohne Faktor schließt andere Gründe für eine Erklärungspflicht nicht aus.

Den amtlichen Faktor hier anwenden, nicht neu bestimmen

Das Finanzamt bildet den Faktor für beide Personen aus den erwarteten Jahresverhältnissen. Er liegt unter 1 und wird mit drei Nachkommastellen festgelegt. Hier könnt ihr diesen gültigen ELStAM-Faktor für den ausgewählten Monat eingeben. Ohne ihn erscheint keine erfundene Faktorvariante. Eine Neuberechnung des Faktors aus nur zwei Monatsgehältern würde wichtige Jahresangaben auslassen.

Nach § 39f EStG werden Freibeträge bereits bei der Faktorbildung berücksichtigt und nicht zusätzlich neben dem Faktor angesetzt. Hinzurechnungsbeträge können daneben relevant bleiben. Die Berliner Finanzverwaltung erläutert auch die Gültigkeit und Anpassung bei geänderten Arbeitslöhnen.

Zwölfmal dieser Monat bleibt eine Hochrechnung

Die Ergebnistabelle zeigt zusätzlich zwölfmal das gemeinsame Monatsnetto. Dabei werden die Angaben des gewählten Monats unverändert wiederholt. Geburtstage, wechselnde Beiträge, Steuerklassenwechsel, Bonus oder Änderungen im Jahresverlauf können die tatsächliche Jahressumme verändern. Die Spalte ist weder eine Einkommensteuerveranlagung noch eine Prognose sämtlicher zwölf Lohnabrechnungen.