Kurzantwort: Erst Status, dann zwei getrennte Beiträge
Klären Sie für den Abrechnungsmonat zuerst, ob eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft, freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft oder private Absicherung zugrunde liegt. Danach prüfen Sie Kranken- und Pflegeversicherung getrennt. Bei der GKV gehören allgemeiner oder ermäßigter Beitragssatz, kassenindividueller Zusatzbeitrag und begrenzte Bemessungsgrundlage zur Rechnung. Bei der Pflegeversicherung kommen zeitbezogene Kindermerkmale, mögliche Ausnahmen und die Besonderheit Sachsens hinzu.
Bei privater Absicherung arbeitet die Lohnabrechnung mit bestätigten Beitragsdaten und Arbeitgeberzuschuss, nicht mit einer erfundenen Durchschnittsprämie. Der Rechner darf einen Status nicht selbst feststellen. Er kann nur einen vom Nutzer bestätigten Versicherungsfall verarbeiten und offenlegen, welche Leistungs- oder Statusfragen außerhalb des Nettos liegen.
Von Mitgliedschaft bis Nettozeile
Folgen Sie der Tabelle von links nach rechts. Wenn bereits der Status offen ist, stoppen Sie die Betragsprüfung und klären ihn mit Krankenkasse beziehungsweise Versicherer. Wenn der Status stimmt, aber nur ein Beitrag abweicht, untersuchen Sie dessen Basis und Merkmale. Diese Reihenfolge verhindert, dass ein falscher Status durch eine passend wirkende Prozentzahl verdeckt wird.
Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze erfüllen verschiedene Aufgaben. Verwenden Sie die eine nicht als Ersatz für die andere.
| Ebene | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Status | GKV pflichtig/freiwillig oder PKV | soziale PV oder private Pflichtversicherung | Kasse/Versicherer |
| Grundlage | beitragspflichtiges Entgelt bis zur Grenze | eigene begrenzte Grundlage | Abrechnung |
| Merkmal/Satz | Kassensatz, Anspruchsart | Eltern, Kinder, Alter, Sachsen | amtliche Quelle/Nachweis |
| Tragung | Arbeitnehmer und Arbeitgeber | Arbeitnehmer und Arbeitgeber | Einzelzeilen |
| Netto | Arbeitnehmerabzug oder PKV-Zahlungsweg | Arbeitnehmerabzug | Zahlbetragsbrücke |
Wann Statusdaten wichtiger als Beitragssätze sind
Der Hub entscheidet keine Mitgliedschaft, Familienversicherung oder Tarifwahl und bewertet keine Leistungen. Mehrfachbeschäftigung, Krankengeld, ausländische Versicherung, Studenten-, Rentner- oder Versorgungssachverhalte brauchen eigene Verträge und gegebenenfalls weitere Quellen.
Wenn Status oder Beitrag nicht belegt sind, darf das Ergebnis nur als Szenario erscheinen. Verwenden Sie nur Ergebnisse, die diese Unsicherheit sichtbar kennzeichnen, statt mit einem voreingestellten Wert eine falsche individuelle Genauigkeit zu erzeugen.
Versicherungsstatus bestätigt oder noch offen
Normalfall: Pflichtmitglied in der GKV, laufender Lohn unter der maßgeblichen Beitragsgrenze und bestätigter Zusatzbeitrag. NA26-ORD-001 belegt die getrennte centgenaue Berechnung von Kranken- und Pflegebeitrag für einen definierten Fall. Er beweist nicht Ihren Mitgliedschaftsstatus oder Kassensatz.
Grenzfall: Entgelt liegt an einer Grenze oder die Person wechselt zwischen freiwilliger GKV und PKV. Dann müssen vorausschauende Statusprüfung, Wirksamkeitsdatum und Beitragsnachweise stimmen. Ein einzelner hoher Monatsbonus entscheidet den dauerhaften Status nicht automatisch. Rechnen Sie erst, nachdem die zuständige Stelle den Fall bestätigt hat.
Fehlerpfad von der Mitgliedschaft zur Lohnzeile
Häufig wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag statt des tatsächlichen Kassensatzes verwendet oder die Pflegeversicherung als fester Aufschlag auf die GKV behandelt. Ebenso falsch ist es, den privaten Gesamtbeitrag mit dem Arbeitnehmerabzug einer GKV-Zeile zu vergleichen. Definieren Sie zuerst denselben wirtschaftlichen Vergleich.
- Versicherungsstatus und Wirksamkeitsdatum schriftlich bestätigen.
- Kranken- und Pflegebeitrag getrennt erfassen.
- Kassenindividuellen Zusatzbeitrag für den Monat verwenden.
- Kinder-, Alters- und Sachsenmerkmale zeitbezogen prüfen.
- Beitrags- und Versicherungspflichtgrenze nicht verwechseln.
- Arbeitnehmerabzug und Arbeitgeberleistung getrennt zeigen.
Nächster Schritt: die erste Abweichung lokalisieren
Vergleichen Sie Ihre Abrechnung in einer festen Reihenfolge: Statuskennzeichen, beitragspflichtige Grundlage, verwendeter Satz beziehungsweise persönliche Pflege-Merkmale, Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil. Stoppen Sie an der ersten Abweichung. Ein nachfolgender Betrag kann rechnerisch korrekt aus einer falschen Grundlage entstanden sein; ihn isoliert zu korrigieren würde den Fall nur verdecken.
Weichen KV und PV gleichzeitig ab, suchen Sie zunächst eine gemeinsame Grundlage oder einen Statuswechsel. Weicht nur der Zusatzbeitragsanteil ab, kontrollieren Sie Kasse und Monat. Weicht nur Pflege ab, prüfen Sie Elternstatus, Kinderzeiträume, Alter und Sachsen. Formulieren Sie die Rückfrage mit dieser Eingrenzung. Die Lohnstelle kann gezielter antworten, und Sie vermeiden eine pauschale Behauptung, sämtliche Sozialabgaben seien falsch.
- Von Status zu Betrag arbeiten.
- Bei gemeinsamer Abweichung gemeinsame Eingabe suchen.
- Rückfrage auf den ersten fehlerhaften Schritt begrenzen.