Gesetzliche Krankenversicherung
Für einen gewöhnlichen pflichtversicherten Arbeitnehmer sind Beitragssatz, kassenindividueller Zusatzbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenze maßgeblich. In der Pflegeversicherung kommen Kinderstatus und gegebenenfalls die Sonderregelung für Sachsen hinzu.
Private Krankenversicherung
Eine seriöse Netto-Berechnung kann die PKV nicht aus dem Bruttogehalt schätzen. Sie benötigt die tatsächlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie den vom Arbeitgeber berücksichtigten Zuschuss. Tarifbausteine, Selbstbehalte und Familienmitglieder können die Prämie verändern.
Seit 2026 gehören bestimmte Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Maßgeblich bleibt, was in Ihrer konkreten Abrechnung angesetzt wird.
JAEG ist keine automatische Wechselaufforderung
Das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann Versicherungsfreiheit auslösen, verpflichtet aber nicht zum Wechsel in die PKV. Für bestehende Beschäftigungen gelten Jahresbetrachtung und Zeitregeln. Eine monatliche Division der JAEG ist deshalb keine vollständige Statusprüfung.
Die Eingaben sind nicht austauschbar
| Frage | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Beitragsbasis | Arbeitsentgelt bis zur BBG | nicht aus dem Brutto ableitbar |
| Benötigter Wert | Kassen-Zusatzbeitrag | tatsächliche berücksichtigungsfähige Prämien |
| Arbeitgeberanteil | gesetzliche hälftige Aufteilung im Standardfall | Zuschuss mit gesetzlichen Grenzen |
| Pflege | soziale Pflegeversicherung mit Kinderregeln | private Pflegepflichtversicherung |
Was ein Nettorechner beantworten kann – und was nicht
Mit bestätigten Beiträgen kann ein Rechner zeigen, wie die Kranken- und Pflegeabsicherung in einer konkreten Lohnabrechnung berücksichtigt wird. Er kann jedoch weder eine zukünftige PKV-Prämie schätzen noch Selbstbehalt, Leistungsumfang, Beitragsentwicklung oder Familienversicherung bewerten. Auch die Entscheidung, ob Versicherungsfreiheit besteht, trifft nicht der Rechner.
Für einen sauberen Szenariovergleich übernehmen Sie bei der GKV den aktuellen Kassensatz. Bei der PKV verwenden Sie die für den Lohnsteuerabzug und den Arbeitgeberzuschuss relevanten Beträge aus dem Versicherungsnachweis oder der Abrechnung. Fehlt ein Wert, ist eine gekennzeichnete unvollständige Rechnung ehrlicher als eine erfundene Pauschale.