Reihenfolge der Berechnung
- Eingaben normalisieren und den unterstützten Beschäftigungsfall bestimmen.
- Laufende Bezüge, sonstige Bezüge und geldwerte Vorteile klassifizieren.
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Maßstab nach PAP ermitteln.
- KV, PV, RV und AV getrennt mit ihren Beitragsbasen, Sätzen und Grenzen berechnen.
- Sondermodule wie Midijob oder Aktivrente nur nach bestandenem eigenen Vertrag anwenden.
- Alle Beträge abstimmen und Versionen sowie angewandte Regeln ausgeben.
Rundung ist Teil der Regel
Geld wird intern als ganzzahliger Wert mit fester Skala verarbeitet. Steuerliche Zwischenwerte folgen den im PAP vorgegebenen Einheiten und Rundungen. Sozialbeiträge werden nicht aus einem bereits gerundeten Gesamtprozentsatz zurückgerechnet.
Das Ergebnis wird auf Cent dargestellt, doch einzelne amtliche Zwischenschritte können Euro-, Cent- oder andere Skalenvorgaben haben. Die öffentlich sichtbare Regelspur benennt, welche Version diese Reihenfolge festlegt.
Jahresstände bleiben unveränderlich
Ein Regelpaket 2026 wird nach Veröffentlichung nicht überschrieben. Eine Korrektur erhält eine neue Version mit Änderungsgrund, betroffenen Fällen und Regressionstest. Der nächste Jahresstand wird parallel entwickelt und erst nach vollständiger Freigabe zum Standard.
Abstimmungsbeispiel auf Komponentenebene
Die Durchschnittskontrolle lautet 4.000,00 − 528,17 − 350,00 − 84,00 − 372,00 − 52,00 = 2.613,83 Euro. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer betragen in diesem Fall null und bleiben dennoch als ausdrücklich berechnete Komponenten im Beleg sichtbar. Der Pflegebeitrag ist hier ein Jahresdurchschnitt, weil der Kinderlosenzuschlag erst nach dem 23. Geburtstag einsetzt. So lässt sich ein fehlender Betrag von einem rechtmäßigen Nullbetrag unterscheiden.
| Komponente | Betrag |
|---|---|
| Lohnsteuer | 528,17 € |
| Krankenversicherung | 350,00 € |
| Pflegeversicherung | 84,00 € |
| Rentenversicherung | 372,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 52,00 € |
| Netto | 2.613,83 € |
Rundung gehört zur Fachlogik
Geldwerte werden nicht erst am Ende beliebig auf zwei Stellen gekürzt. Der BMF-PAP und die Sozialversicherungszweige geben eigene Zwischen- und Endrundungen vor. NettoAtlas verwendet deshalb dezimale Geldtypen und testet Grenzwerte am Cent. Eine Implementierung mit binären Fließkommazahlen oder einer einzigen Schlussrundung kann trotz derselben sichtbaren Prozentsätze abweichen.