Warum der Bruttolohn nicht die Beitragsbasis ist
Im Übergangsbereich werden die Gesamtbeiträge und der Arbeitnehmeranteil aus gesetzlich festgelegten reduzierten Bemessungsentgelten berechnet. Der Arbeitgeberanteil ergibt sich aus der Differenz. Für die Lohnsteuer bleibt grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn maßgeblich.
Der Faktor für 2026 beträgt 0,6619. Rundung und Aufteilung erfolgen je Versicherungszweig; eine einzige pauschale Prozentzahl liefert deshalb kein verlässliches Netto.
Grenzen und Zusammenrechnung
Für die Einordnung zählt das regelmäßige Gesamtentgelt aus den zu berücksichtigenden Beschäftigungen. Mehrere Jobs dürfen nicht isoliert jeweils als Midijob berechnet werden.
| Regelmäßiges monatliches Entgelt | Einordnung |
|---|---|
| bis 603,00 € | möglicher Minijob, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind |
| 603,01 € bis 2.000,00 € | Übergangsbereich |
| über 2.000,00 € | reguläre Beitragsberechnung |
Nicht jeder Monat ist der Standardfall
Auszubildende sind vom Übergangsbereich ausgeschlossen. Teilmonate, schwankendes Entgelt, Einmalzahlungen, Kurzarbeit oder Entgelt außerhalb der Grenzen können Sonderformeln auslösen. NettoAtlas berechnet nur Konstellationen, die sein Eingabemodell eindeutig abbildet.
- Midijob-Rechner 2026 öffnen – reduzierte Arbeitnehmerbeiträge und Nettogehalt im Übergangsbereich berechnen
Warum ein Midijob keine Halbierung normaler Beiträge ist
Bei beispielsweise 1.000 Euro regelmäßigem Monatsentgelt wird nicht zuerst der normale Arbeitnehmerbeitrag berechnet und anschließend pauschal halbiert. Die Übergangsbereichsformel bestimmt eine reduzierte Gesamtbeitragsbasis und zusätzlich eine eigene Basis für den Arbeitnehmeranteil. Erst danach werden Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zweigweise berechnet und gerundet.
Die Entlastung betrifft den Arbeitnehmeranteil, ohne dass dadurch das rentenrechtliche Entgelt entsprechend abgesenkt werden soll. Der Arbeitgeberanteil ist ebenfalls kein fixer Spiegelbetrag, sondern ergibt sich aus der gesetzlich vorgesehenen Aufteilung. Deshalb muss ein Ergebnis beide Seiten getrennt ausweisen.
Prüfweg für einen einzelnen Beschäftigungsfall
- Regelmäßiges Gesamtentgelt und alle zu berücksichtigenden Jobs ermitteln.
- Ausschlüsse wie Ausbildung oder Freiwilligendienst prüfen.
- Übergangsbereichsformeln mit dem Faktor des Abrechnungsjahres anwenden.
- Beiträge je Versicherungszweig und nicht als Sammelprozentsatz runden.
- Lohnsteuer weiterhin aus dem steuerpflichtigen Arbeitslohn bestimmen.