Amtliche Werte 2026
| Versicherungszweig | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450,00 € | 101.400 € |
Was oberhalb der Grenze passiert
Nur der Entgeltanteil bis zur jeweiligen Grenze fließt in die Beitragsberechnung dieses Zweigs ein. Deshalb können Kranken- und Pflegebeiträge bereits gedeckelt sein, während Renten- und Arbeitslosenbeiträge noch steigen.
Bei Einmalzahlungen und Beschäftigungszeiten unter einem vollen Jahr greifen zusätzliche anteilige Regeln. Eine Monatsgrenze darf nicht blind auf jeden Abrechnungsfall übertragen werden.
Nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechseln
Die BBG von 69.750 Euro bestimmt 2026 die maximale Beitragsbasis in KV und PV. Die allgemeine JAEG von 77.400 Euro betrifft dagegen die Frage, ob ein Arbeitnehmer wegen seines regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts krankenversicherungsfrei werden kann.
Beispiel: Ein Gehalt, zwei Beitragsbasen
Die KV/PV-Basis ist bereits auf 5.812,50 Euro begrenzt. Die höhere RV/AV-Grenze von 8.450,00 Euro ist dagegen noch nicht erreicht. Ein zusätzlicher Euro Brutto kann deshalb 2026 die Renten- und Arbeitslosenbeiträge erhöhen, ohne den Kranken- und Pflegebeitrag aus diesem Arbeitsverhältnis weiter anzuheben.
| Versicherungszweig | Brutto | Beitragsbasis |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 6.000,00 € | 5.812,50 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 6.000,00 € | 6.000,00 € |
So erkennen Sie die Grenze in der Abrechnung
- Vergleichen Sie nicht nur das Gesamtbrutto, sondern KV/PV-Brutto und RV/AV-Brutto getrennt.
- Bei einem unterjährigen Beginn kann eine anteilige Jahresbetrachtung relevant sein.
- Einmalzahlungen werden gegen die noch verfügbare Beitragsbemessungsgrenze geprüft.
- Die BBG beantwortet keine Frage zur GKV-Pflicht; dafür ist die JAEG zuständig.