Direkte Antwort zu den Arbeitgeberkosten
Für einen gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze gilt 2026 ein regelmäßiges monatliches Entgelt bis 603,00 Euro. Die Minijob-Zentrale nennt für den Arbeitgeber 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 0,80 Prozent U1 für teilnehmende Arbeitgeber, 0,22 Prozent U2, 0,15 Prozent Insolvenzgeldumlage und – bei gewählter Pauschalbesteuerung – 2 Prozent Pauschsteuer. Am U1-Verfahren nehmen grundsätzlich Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten teil; Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. Der Beitrag zur Unfallversicherung bleibt träger- und betriebsabhängig.
NA26-MINI-001 zeigt einen öffentlichen Minijob-Rechenpfad. Er ist kein vollständiger Betriebskostenfall und darf nicht auf mehrere Minijobs oder die Kombination mit einem Hauptjob übertragen werden, ohne den Status neu zu prüfen. Privathaushalt und kurzfristige Beschäftigung folgen anderen Regeln und gehören nicht in diese Tabelle.
Kostenblatt für einen einzelnen Minijob
| Kostenblock | Satz | Voraussetzung oder Hinweis |
|---|---|---|
| Verdienstgrenze | 603,00 € pro Monat | Regelmäßiges Entgelt und weitere Jobs prüfen |
| Krankenversicherung | 13,00 % | Nur wenn die pauschale KV-Abgabe für den Fall anfällt |
| Rentenversicherung Arbeitgeber | 15,00 % | Arbeitnehmermerkmal separat behandeln |
| U1 | 0,80 % | Nur bei Teilnahme am U1-Verfahren; grundsätzlich Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten |
| U2 | 0,22 % | Gewerblicher Minijob 2026 |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | Als eigene Arbeitgeberposition |
| Pauschsteuer | 2,00 % | Nur bei dieser gewählten steuerlichen Behandlung |
| Unfallversicherung | individuell | Bescheid und Angaben des zuständigen Trägers verwenden |
Normalfall: ein klar eingeordneter Minijob
Im gewöhnlichen Fall besteht genau eine geringfügig entlohnte gewerbliche Tätigkeit mit dokumentierter Entgeltprognose. Der Arbeitgeber kennt weitere Beschäftigungen und hat Steuer- sowie Rentenversicherungsmerkmal festgelegt. Führen Sie Brutto, jede Arbeitgeberposition und die klar abgegrenzte Kostensumme getrennt.
Beispiel mit 600,00 Euro Brutto: Unter der Annahme, dass alle in der Tabelle genannten Pauschalabgaben einschließlich 2-Prozent-Pauschsteuer anfallen und der Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnimmt, ergeben sich 78,00 Euro KV, 90,00 Euro RV, 4,80 Euro U1, 1,32 Euro U2, 0,90 Euro Insolvenzgeldumlage und 12,00 Euro Pauschsteuer. Das sind zusammen 187,02 Euro; Brutto plus diese Abgaben ergibt 787,02 Euro vor der individuellen Unfallversicherung und vor sonstigen Betriebskosten.
Vergleichen Sie diese Positionen mit dem Lohnjournal. Stimmen Status oder Basis nicht, ist auch die Kostensumme unbrauchbar. Der Beispielbetrag gilt nicht für Privathaushalt, kurzfristige Beschäftigung, abweichende Steuerbehandlung, nicht anfallende KV-Pauschale, fehlende U1-Teilnahme oder mehrere Jobs.
Grenzfall: weitere Beschäftigung oder schwankendes Entgelt
Kommt ein weiterer Job hinzu oder ändert sich das regelmäßige Entgelt, muss der Status erneut geprüft werden. Verwenden Sie die bisherige Kostenrechnung nicht unverändert weiter, nur weil der einzelne Monatsbetrag noch wie ein Minijob aussieht. Maßgeblich ist die dokumentierte Gesamtbeurteilung.
Bei einer Korrektur speichern Sie alten und neuen Status sowie die Differenz der Arbeitgeberpositionen. Verwenden Sie keine rückwirkend geglättete Durchschnittsquote. Eine Statusänderung kann Kostenblöcke strukturell verändern und ist mehr als ein höherer Bruttowert.
Erfassen Sie für den Grenzfall eine Zeitlinie: ursprüngliche Entgeltprognose, bekannte Änderung, Zeitpunkt der Neubeurteilung und erste korrigierte Abrechnung. Rechnen Sie die Zeiträume vor und nach dem Statuswechsel getrennt und zeigen Sie die Kostendifferenz je Position. So bleibt erkennbar, ob Mehrkosten aus höherem Entgelt, geändertem Status oder einer neuen Zusatzposition stammen.
Fehler in pauschalen Minijob-Kostenrechnern
- Der Status wird allein aus dem aktuellen Monatsentgelt abgeleitet.
- Weitere Beschäftigungen werden nicht abgefragt.
- Steuer- und Rentenversicherungsmerkmal werden ungeprüft vorgegeben.
- U1, U2 und Unfallversicherung verwenden allgemeine Prozentsätze.
- Arbeitnehmerabzug und Arbeitgeberkosten werden vermischt.
- Eine Teilkostensumme wird als vollständiger Stunden- oder Arbeitsplatzpreis ausgegeben.
Checkliste für Einstellung und erste Abrechnung
Erheben Sie weitere Beschäftigungen, regelmäßiges Entgelt, Arbeitszeit, Rentenversicherungsmerkmal und steuerliche Behandlung. Prüfen Sie die erste Abrechnung mit NA26-MINI-001 als Referenzrechnung. Ergänzen Sie Umlagen und Unfallversicherung nur aus Ihren tatsächlichen Unterlagen.
Für die Personalplanung trennen Sie gesetzliche Lohnkosten von Arbeitsplatzausstattung, Einarbeitung und Verwaltung. Speichern Sie alle Annahmen mit Geltungsdatum, damit eine spätere Entgelt- oder Statusänderung als neuer Fall berechnet werden kann.
Andere Minijob-Verfahren und Status
Die dargestellte Berechnung gilt nicht unverändert für mehrere Minijobs, Minijob neben Hauptjob, kurzfristige Beschäftigung, Haushaltsscheckverfahren oder Beschäftigungen mit besonderem Status. Auch derselbe Arbeitgeberkontext kann zusätzliche Fragen auslösen.
Klären Sie Status und Meldung mit Minijob-Zentrale beziehungsweise Einzugsstelle und Ihrem Lohnsystem. Die Rechnung ist eine dokumentierte Kostenschätzung für bestätigte Eingaben, kein Beitragsnachweis.