Direkte Antwort und Ergebnisumfang
Geben Sie laufendes Brutto, Beschäftigungsstatus, Versicherungsmerkmale und den Abrechnungszeitraum ein. Der belegte Kern addiert zum Brutto die unterstützten Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung. Zusätzliche Umlagen oder Unfallversicherung werden nur einbezogen, wenn deren tatsächliche Eingaben vorhanden und ihr Geltungsbereich geklärt sind.
NA26-AGK-001 stellt dafür eine öffentliche Referenzrechnung bereit. Unterscheiden Sie im Ergebnis zwischen „enthalten“, „als Eingabe ergänzt“ und „nicht abgedeckt“. Nur so erkennen Sie, ob Sie Lohnnebenkosten oder tatsächliche Personalvollkosten betrachten.
Eingaben und Ausgabe der Arbeitgeberkosten
| Position | Bemessungsbasis | Herkunft | Ausgabe |
|---|---|---|---|
| Laufendes Brutto | Vertragliches Entgelt | Arbeitsvertrag | Ausgangspunkt |
| KV/PV-Arbeitgeberanteil | Jeweiliges Beitragsbrutto bis Grenze | Status und amtliche Regeln | Getrennte Position |
| RV/AV-Arbeitgeberanteil | Jeweiliges Beitragsbrutto bis Grenze | Status und amtliche Regeln | Getrennte Position |
| Umlagen | Jeweils definierte Umlagebasis | Kassen- oder amtliche Eingabe | Optional, nie pauschal |
| Unfallversicherung | Bescheidbasierte Grundlage | Träger und Gefahreinstufung | Optional, nie universal |
| Gesamtkosten | Summe der markierten Positionen | Abstimmung | Mit Umfangshinweis |
Standardfall mit öffentlichem Rechennachweis
Für eine reguläre unterstützte Beschäftigung verwendet der Rechner dieselben Beitragsbruttos und Statusangaben wie die Arbeitnehmerrechnung. Er wendet Grenzen je Zweig an und weist Arbeitgeberanteile separat aus. NA26-ORD-001 hilft, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive über gemeinsame Basen zu verbinden.
Prüfen Sie, dass Brutto plus alle als enthalten markierten Arbeitgeberpositionen exakt die ausgegebene Teilsumme ergibt. Eine Rundungsdifferenz darf nicht in einer anonymen Sammelzeile verschwinden. Dokumentieren Sie Regelstand und Eingaben zusammen mit dem Ergebnis.
Schreiben Sie die Abstimmung als Gleichung: Brutto plus Summe der vier Arbeitgeberanteile plus bestätigte Zusatzblöcke ergibt die gekennzeichnete Kostensumme. Vergleichen Sie zwei Fälle erst, wenn Umfang und Geltungsjahr übereinstimmen. So verhindern Sie besonders bei Gehaltserhöhungen, dass ein vollständiger neuer Fall mit einer älteren Teilsumme verglichen wird und scheinbare Mehrkosten entstehen.
Grenzfall: Gehalt oberhalb einer Beitragsgrenze
Erreicht ein Beitragszweig seine Bemessungsgrenze, bleibt dessen beitragspflichtige Basis begrenzt. Ein höheres Brutto erhöht deshalb nicht jeden Arbeitgeberanteil im gleichen Verhältnis. Andere Zweige oder optionale Kosten können sich weiterhin verändern. Eine pauschale Prozentfortschreibung wäre falsch.
Zeigen Sie Ausgang und Alternative mit Positionsdelta. So wird sichtbar, welcher Zweig gekappt ist und welche Kosten noch reagieren. Bei mehreren Beschäftigungen oder Einmalzahlungen reicht eine einfache Monatsrechnung nicht; verwenden Sie dafür nur einen ausdrücklich belegten Rechenweg.
Fehler, die Vollständigkeit vortäuschen
- Alle Arbeitgeberkosten werden als fixer Prozentsatz des Bruttos modelliert.
- Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zusammengezählt und doppelt belastet.
- U1, U2 oder Unfallversicherung erhalten einen erfundenen Standardsatz.
- Beitragsgrenzen werden auf das Gesamtbrutto statt je Zweig angewandt.
- Benefits und interne Arbeitsplatzkosten erscheinen ohne Eingabe im Ergebnis.
- Eine Teilsumme wird ohne Umfangshinweis als Personalvollkosten bezeichnet.
Checkliste vor der Verwendung des Ergebnisses
Kontrollieren Sie Beschäftigungsart, Zeitraum, vier Beitragsbruttos und Regeljahr. Gleichen Sie jede Arbeitgeberposition mit der Lohnabrechnung oder dem Abrechnungssystem ab. Ergänzen Sie betriebsindividuelle Kosten nur mit Quelle, Einheit und Geltungsdatum. Speichern Sie den Ergebnisumfang sichtbar.
Für eine Gehaltserhöhung kopieren Sie den verifizierten Fall und verändern nur die Vergütung. Für einen neuen Beschäftigungstyp wählen Sie einen eigenen Vertrag. Ein Wechsel von regulärer Beschäftigung zu Midijob oder Minijob ist keine bloße Betragsänderung.
Führen Sie eine Einbeziehungsliste mit Anzeigename, Betrag, Basis, Regelquelle, Eingabequelle und Status jeder Position. Addieren Sie in der Gesamtsumme ausschließlich Zeilen, die als „enthalten“ markiert sind. Fehlende Eingaben bleiben als offene Zeilen ohne Betrag sichtbar und werden nicht als tatsächlich kostenfrei beschrieben. Ergänzen Sie etwa einen später bestätigten U1-Satz gezielt, ohne die übrige Arbeitgeberrechnung neu zu interpretieren.
Wenn das Kostenblatt nicht genügt
Der Kernrechner bildet keine vollständige Kostenstellenrechnung, tariflichen Rückstellungen, Recruitingkosten, Ausfallrisiken oder individuellen Versicherungsverträge ab. Mehrfachbeschäftigung, Ausland, besondere Versorgung und komplexe Einmalzahlungen können zusätzliche Logik benötigen.
Verwenden Sie das Ergebnis für transparente Szenarien, nicht als Buchungsbeleg oder verbindliche Beitragsmeldung. Für die tatsächliche Abrechnung sind Lohnsystem, Einzugsstellen, Bescheide und betriebliche Kostenrechnung maßgeblich.